Blickpunkt Datenschutz (Bundesdatenschutzgesetz)
§35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
Abs. 2 (...) Personenbezogene Daten (pbD) sind zu löschen, wenn[…]
3. sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht
mehr erforderlich ist, oder
4. sie geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden und eine Prüfung jeweils am Ende des vierten, soweit es sich um Daten über erledigte Sachverhalte handelt und der Betroffene der Löschung nicht widerspricht, am Ende des dritten Kalenderjahres beginnend mit dem Kalenderjahr, das der erstmaligen Speicherung folgt, ergibt, dass eine längerwährende Speicherung nicht erforderlich ist.
Darüber hinaus ist der Artikel 6 der EU-Datenschutzrichtlinie, welcher eine Lösch- und Anonymisierungsvorgabe
enthält, für Energieversorgungsunternehmen bindend. Allerdings sind diese Gesetzespassagen bei Weitem nicht die
einzigen Vorgaben, die es in diesem Zusammenhang seitens der EVU zu berücksichtigen gilt. So gibt beispielsweise das Handelsgesetzbuch folgende Frist vor:
Nach § 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4 HGB sind Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Einzelabschlüsse
nach § 325 Abs. 2a HGB, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen zehn Jahre aufzubewahren.
Das gilt auch für Buchungsbelege zu den nach § 238 Abs. 1 HGB führenden Büchern. Eingangs- und Ausgangsrechnungen
sind ebenfalls zehn Jahre aufzubewahren (§ 14b Umsatzsteuergesetz).[...]