Regulatorische Anpassungen im Kontext der Marktkommunikation im Jahr 2023
Das Jahr 2022 stand ganz im Zeichen der Mako 2022. Nicht nur aufgrund der Verschiebung der eigentlichen Mako 2022 vom 01.04. auf den 01.10.2022, sondern auch aufgrund der originär vorgesehenen Änderungen zum 01.10., welche zusätzlich umzusetzen waren, sind die Nachwehen im Jahr 2023 noch deutlich zu spüren. Nebenher gab es noch eine neue Anwendungshilfe zum Ersteinbau intelligenter Messsysteme, sowie die Strom- und Gaspreisbremse die weitreichende Systemanpassungen nach sich gezogen haben. Auch die folgende Umstellung zum 01.04.2023 bezog sich weitestgehend noch auf die Weiterentwicklung der Prozesse der Mako 2022.
Parallel wurde mit dem Beschluss BK6-22-128 vom 21.11.2022 bereits die Mako 2023 verabschiedet und mit Mit¬teilung Nr. 32 zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation die zugehörigen Formate veröffentlich:
Highlights sind hier die Einführung der neuen Stammdaten Netzlokation, technische und steuerbare Ressourcen, sowie der Universalbestellprozess. Die UTILMD EDIFACT-Dokumente (AHB, MIG) werden zukünftig spartenscharf nach Strom und Gas getrennt. Zusätzlich gibt es Neuerungen in den Prozessen Elektromobilität (eMOB) und der zugehörige Modellwechsel. Sehr wohl wurde aber eine Anwendungshilfe zur Umsetzung der Sperrung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung für die Sparte Gas veröffentlicht. Die Marktprozesse sind gemäß den Regelungen der BDEW/VKU/GEODE-Kooperationsvereinbarung Gas XIII ab dem 1. Oktober 2023 anzuwenden.
In unserer cronos compactSession „Mako 2023 Übersicht – Änderungen zum 01.10.2023" vom 20.07. sind wir genauer auf die Anforderungen im Kontext Marktkommunikation im Jahr 2023 eingegangen.