FORMATANPASSUNG

Regulatorische Anpassungen im Kontext der Marktkommunikation im Jahr 2023

Das Jahr 2022 stand ganz im Zeichen der Mako 2022. Nicht nur aufgrund der Verschiebung der eigentlichen Mako22 vom 01.04. auf den 01.10.2022, sondern auch aufgrund der originär Vorgesehenen Änderungen zum 01.10., welche zusätzlich umzusetzen waren, sind die Nachwehen im Jahr 2023 noch deutlich zu spüren. Nebenher gab es noch eine neue Anwendungshilfe zum Ersteinbau intelligenter Messsysteme, sowie die Strom- und Gaspreisbremse die weitreichende Systemanpassungen nach sich gezogen haben.

Parallel wurden am 30.09.2022 durch die Bundesnetzagentur (Beschlusskammer 6, Mitteilung 31*) die neuen Formate zum 01.04.2023 veröffentlicht. Zum 01.04.2023 sind somit wieder Änderungen in diversen Formaten und Prozessen umzusetzen. Der Fokus liegt dieses Mal auf Themen der Abrechnung, konkret auf diversen Anpassungen in den Entscheidungsbaumdiagrammen sowie Änderungen in den Formaten, u.a. INVOIC, REMADV und PRICAT. Aber auch bei den Kontaktdatenblättern (PARTIN), diversen Codelisten sowie weiteren Formaten wie MSCONS, ORDERS, ORDRSP (und mehr) bestehen kleinere Anpassungsbedarfe. Zusätzlich gibt es eine Aktualisierung von Dokumenten aus dem Bereich Redispatch 2.0 mit Stichtag 01.04.2023.

In der gleichen Mitteilung wurden dann auch die ersten Formatdokumente für den Umsetzungstermin 01.10.2023 veröffentlicht: Die UTILMD EDIFACT-Dokumente (AHB, MIG) werden zukünftig spartenscharf nach Strom und Gas getrennt. Mit dem Beschluss vom 21.11.2022 (BK6-22-128**) wurden zudem die Vorschriften der GPKE und WiM, mit Umsetzungstermin 01.10.2023, überarbeitet. Highlights sind hier die Netzlokation und Lokationsbündelstruktur sowie der Universalbestellprozess. Zusätzlich gibt es Neuerungen in den Prozessen Elektromobilität (eMOB) und der zugehörige Modellwechsel. Auf Basis aktuell vorliegender Informationen kommt es aber nicht zur Umsetzung einer neuen GeLi Gas 2.0 für die Prozesse der Sparte Gas zum 01.10.2023. Sehr wohl wurde aber eine Anwendungshilfe*** zur Umsetzung der Sperrung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung für die Sparte Gas veröffentlicht. Die Marktprozesse sind gemäß den Regelungen der BDEW/VKU/GEODE-Kooperationsvereinbarung Gas XIII ab dem 1. Oktober 2023 anzuwenden.

In unserer cronos compactSession „Regulatorische Anforderungen in 2023 - Übersicht“ am 07.02. werden wir genauer auf die Anforderungen im Kontext Marktkommunikation im Jahr 2023 eingehen.

Update zum 01.04.2022

Mit den aktuellen Mitteilungen zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation der Bundesnetzagentur (Beschlusskammern 6 und 7) wurden die neuen konsultierten spartenübergreifenden Nachrichtentypversionen veröffentlicht, welche zum 01.04.2022 gültig sind. Diese Anpassungen gehen mit erneut umfangreicheren Prozesserweiterungen und Prozessanpassungen einher, welche als Mako2022 bereits ein Begriff sind.

Update der Formate!

 

Die eigentliche Anpassung der Nachrichtenformate zum 01.04.2022 beinhaltet erneut diverse Anforderungen. Als übergreifende Highlights sind die folgenden Anforderungen herausgegriffen:

  • Umstellung der Zeitangaben in den EDIFACT-Dateien auf UTC (Coordinated Universal Time), analog den Zeitangaben in den XML-Dateien
  • Definition von Paketen (Bündelung von AHB-Bedingungen)
  • Überarbeitung der Verwendung von Bedingungen und Operanden (auch Schreibweisen)

Dazu wurden die Formatdokumente zu so gut wie allen Formaten überarbeitet und ergänzt. Hervorzuheben sind hier weitreichende Anpassungen im Format MSCONS und die neu geschaffenen Formate ORDCHG (Stornoprozesse) und PARTIN (Kontaktdatenaustausch).

Anpassung bestehender Prozesse

 

Darüber hinaus sind die Prozesse in der GPKE, WiM, MPES und MaBiS betroffen, welche neben den neuen Nachrichtenformaten auch wieder einige Prozessanpassungen berücksichtigen müssen. Auch hier sind nachfolgend die Highlights herausgestellt worden, um einen besseren Überblick gewinnen zu können:

  • Lieferende: u. a. Verkürzung der Abmeldefrist im Fall eines Lieferantenwechsels auf 6 Werktage (vorher 7 WT)
  • Lieferbeginn: u. a. Anpassung der Neuinbetriebnahme dahingehend, dass der Netzbetreiber die Anmeldung nicht direkt wegen Nichtidentifikation der Marktlokation ablehnen darf und innerhalb der nächsten 60 Werktage fortwährend prüfen muss, ob die Anmeldung mittlerweile im System einer neu angelegten Marktlokation zugeordnet werden kann.
  • Das novellierte Asynchronmodell ersetzt den 15. Werktag als Stichtag durch den 3. Werktag vor dem Monatsletzten, so dass das Zeitfenster für mögliche Störungsszenarien reduziert wird. Folglich reduziert sich die Vorlauffrist für bilanzierungsrelevante Stammdatenänderungen ebenfalls von 1 Monat auf 10 WT.
  • Die WiM erfordern ab dem 01.04.2022 teils einen täglichen Versand von Messwerten und nicht mehr – wie bisher – einen werktäglichen Versand. Zudem werden die Fristen zwischen iMS und fernauslesbaren kME nivelliert.
  • Darüber hinaus wurden neben weiteren Anpassungen die Prozesse zur Übermittlung und Stornierung von Zählerständen bei kME (ohne RLM) und mME von einem LF oder NB an den MSB der Messlokation im Rahmen der WiM überarbeitet.
  • Einführung einer Statusmeldung (IFTSTA) in diversen Prozessen, wie z.B. dem Gerätewechsel in der WiM.
  • Im Rahmen der MPES werden neben den vorgenannten Anpassungen zukünftig u. a. keine 100%-Tranchen mehr erlaubt sein; diese müssen als MaLo angemeldet werden und Tranchen müssen somit echt kleiner als 100% bzw. echt größer als 0% sein. Weitere Anpassungen sind hier analog der GPKE eingeflossen.
  • Die MaBiS hält neben neuen Profiltypen und neuen Anforderungen an die Benennung von normierten Profilen und Profilscharen als Favoriten den neuen Prozess zur Übermittlung der Netzgangzeitreihe bereit. Optional ist des Weiteren nun der Prozessschritt „Reklamation“ im Prozess zur Übermittlung der Liste der Profildefinitionen zu finden.

Weiterhin werden neben dem Anwendungshandbuch (AHB) und der technischen Nachrichtenbeschreibung (MIG) weiterhin in jedem Prozesse sowie im erweiterten Rahmen die ebenfalls laufend erweiterten Entscheidungsbaum-Diagramme (EBD) hinzugezogen, um eine standardisierte Prüfung der Nachrichten sicherzustellen. Die detaillierten und einzeln aufgeführten Nachrichtenformate, welche zum 01.04.2022 erweitert werden, sind stets auf dem aktuellen Stand auf https://www.edi-energy.de/ zu finden.

Update 01.10.2021

Mit den aktuellen Mitteilungen zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation der Bundesnetzagentur (Beschlusskammern 6 und 7) wurden die neuen konsultierten spartenübergreifenden Nachrichtentypversionen veröffentlicht, welche zum 01.10.2021 gültig sind.

Im Vergleich zu zurückliegenden Formatanpassungen sind die Änderungen, die sich primär durch die Mitteilungen 19 und 20 der Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur ergeben, nicht so umfangreich.

Die novellierten Nachrichtenformate gelten für alle Marktteilnehmer verbindlich zum 01.10.2021. Einige anders festgelegten Umsetzungstermine, welche sich beispielsweise im Rahmen der Redispatch-Prozesse ergeben, bleiben hiervon unberührt. Darüber hinaus sind Vorgaben für die Regelungen zum Übertragungsweg bereits zum 01.07.2021 umzusetzen.

Erweiterung des Datenaustausches und der zugehörigen Definitionen und Beschreibungen um das Nachrichtenformat XML für die Marktkommunikation im Rahmen der Redispatch 2.0 Prozesse.

Neben dem Anwendungshandbuch (AHB) und der technischen Nachrichtenbeschreibung (MIG) werden weiterhin in jedem Prozesse sowie im erweiterten Rahmen die Entscheidungsbaum-Diagramme (EBD) hinzugezogen, um eine standardisierte Prüfung der Nachrichten sicherzustellen.

Diesbezüglich besteht in erster Linie die Mitteilung 20 der Bundesnetzagentur (Beschlusskammern 6 und 7), welches die Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten in Version 2.0 veröffentlicht.

Auch aufgrund der neuen Redispatch 2.0 Prozesse ergeben sich Auswirkungen auf die bestehenden Marktkommunikationsprozesse, wie beispielsweise die Zählerstandsübermittlung per MSCONS. 

Insbesondere im Nachrichtenformat MSCONS ergeben sich primär folgende Anpassungen:
  • Neuer Prozess zur Lastgangübermittlung Marktlokation/Tranche (Prüfidentifikatoren 13025, nur Strom)
  • Lastgangübertragung Gas (Prüfidentifikatoren 13008) - Übermittlung des K-Zahl-Korrekturfaktors
  • iMS-Zählerstande aus Nicht-Gerätewechsel-Ablesungen – immer mit der Angabe 00:00 Uhr
  • OBIS-Korrekturen für die Prozesse Lastgangübermittlung in der Sparte Gas und Gasbeschaffenheit
Übermittlung neue Statuszusatzinformationen
  • STS+Z32 Ersatzwertbildungsverfahren
  • STS+Z34 Korrekturgrund
  • STS+Z31 Gasqualität
Sowie weitere Anpassungen in den Bereichen:
  • INVOIC 2.7a
  • IFTSTA 2.0c
  • ORDERS 1.1m
  • ORDRSP 1.1k
  • UTILMD 5.2c

Update 01.04.2021

Mit den aktuellen Mitteilungen zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation der Bundesnetzagentur (Beschlusskammern 6 und 7) wurden die neuen konsultierten spartenübergreifenden Nachrichtentypversionen veröffentlicht, welche zum 01.04.2021 gültig sind.

Gerade mit der Mitteilung 14 und der darin enthaltenen Veröffentlichung der Entscheidungsbaumdiagramme (Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten 1.0) ist der zu berücksichtigende Umsetzungsbedarf signifikant gestiegen. Für alle Prozessbereiche wie u. a. GPKE, GeLi Gas, MaBiS, MPES, WiM, Stammdatenänderungen etc. wurden die Antwortcodes sowie die Ermittlung dieser umfassend novelliert, sodass auch das bisher relevante Dokument durch die vollständig neu veröffentlichten Vorgaben „Entscheidungsbaum-Diagramme und Codelisten“ in der Version 1.0 abgelöst wird. Es werden somit umfangreiche Formatanpassungen und auch Tests je Prozess erforderlich.

Neben dem Anwendungshandbuch (AHB) und der technischen Nachrichtenbeschreibung (MIG) müssen nun zusätzlich in jedem Prozess die Entscheidungsbaum-Diagramme (EBD) hinzugezogen werden, um eine standardisierte Prüfung der Nachrichten sicherzustellen.

Es wird hierbei geprüft, welche inhaltlichen Prüfungen in welcher Reihenfolge zu erfolgen haben und ob – im Fall einer Ablehnung – einer oder mehrere Ablehnungsgründe mitzugeben sind.

Die EBD sind nachrichten-, sparten- und absenderspezifisch; d. h. dass die Prüfungen sich innerhalb eines Prozesses je nach Sparte und abhängig davon, ob die Nachricht von einem Lieferanten oder einem MSB empfangen wird, unterscheiden.

Screenshot von S/4HANA Utilities Customer Engagement

Übermittlung
Berechnungsformel

Ein weiteres Augenmerk verdient die Mitteilung 15 im Rahmen der Übermittlung der Berechnungsformel dar. Aufbauend auf den zurückliegenden Konsultationsergebnissen und einer Umsetzungsfrage etwaiger Verbände, dass künftig eine durchgängige Übermittlung der Berechnungsformel für jede Marktlokation vorzusehen ist, wurden erforderliche Formatanpassungen der Datenformate sowie ein Einführungsszenario veröffentlicht, was zum 01.04.2021 umzusetzen ist. cronos setzt auf den Auslieferungen der SAP auf und sieht folgende Prozessunterstützungen vor, um die Prozessdurchführung so effizient wie möglich durchführen zu können:

  1. Abbildung und Initialversand der Berechnungsformel per UTILTS 1.0b pro Kunde oder als Massenprozess pro Messstellenbetreiber (MSB) und Lieferant auf Basis von Common Layer Prozessen und Prozessdokumenten
  2. Nachrichtenempfang und Übernahme der Inhalte ebenfalls auf Basis von Prozessdokumenten
  3. Umsetzung der neuen Statuscodes Z40 und Z41
  4. Implementierung erforderlicher Erweiterungen zur Unterstützung des veröffentlichten Einführungsszenarios
  5. Übermittlung der Berechnungsformel aus dem Lieferanten- und Messstellenbetreiberwechselprozess als zusätzlicher Prozess-Schritt

Allgemeines zur Formatanpassung

Die wiederkehrenden Anpassungen der Marktkommunikation durch Festlegungen der Bundesnetzagentur im deutschen Energiemarkt erfordern regelmäßige Formatanpassungen an den relevanten SAP Systemen. Neben den eigentlichen Formatanpassungen der spartenübergreifenden Nachrichtentypversionen, welche weitestgehend durch die SAP Patch-Auslieferungen bereitgestellt werden, stehen jedoch heutzutage vielmehr die prozessualen Änderungen und Auswirkungen im Vordergrund. cronos kann eine langjährige und umfassende Expertise im Umfeld der Marktkommunikation vorweisen, welche diverse Etappen der regulatorischen und auch technologischen Rahmenbedingungen begleitet hat und weiterhin begleiten wird:

Liberalisierung der Energiewirtschaft und initiale Implementierungen der Wechselprozesse für Strom und Gas (GPKE und GeLi Gas) und im weiteren Verlauf auch im Messwesen (WiM) sowie auszugweise auch für erzeugende Marktlokationen (MPES) oder die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)

Laufende Weiterentwicklungen gemäß den neuen regulatorischen Anforderungen und technologischen Grundlagen.

Bereitstellung diverser Add-On Lösungen, welche im Laufe der Jahre entstanden sind und die Prozesslandkarte neben den Standardausprägungen ausfüllen. Prozessuale Lücken wurden hierbei erfolgreich geschlossen und die bereitgestellten Prozesse wurden kundenspezifisch optimiert und automatisiert.

Durchführung einer Vielzahl von Common Layer Implementierungen.

Umsetzung der umfangreichen Formatanpassungen im Zuge der Mako2020 zum 1. Dezember 2019 sowie nachgelagerter Prozessanpassungen im Zuge des Rollouts moderner Messeinrichtungen (mME) und intelligenter Messsysteme (iMSys).

Weiterentwicklung zur MaCo Cloud im Zusammenspiel mit S/4HANA Utilities und weiteren Cloudlösungen auf Basis der SAP Business Technology Platform.

Bitte addieren Sie 3 und 5.
Christian Winter

Schreiben Sie mich hier gerne direkt an!

Christian Winter
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