Marktraumumstellung - GAS - Lieferende 2030?
Diese Umstellung wird als Marktraumumstellung bezeichnet. Die technische Konvertierung von H- auf L-Gas ist möglich, für den Massenprozess aber zu kostenintensiv und wird daher nur in Einzelfällen Anwendung finden. Damit ist die Marktraumumstellung das einzig gangbare Instrument zur Substituierung der rückläufigen L-Gas-Mengen. Bedingt durch die langfristigen Vertragslaufzeiten, den relativ hohen Marktanteil L-Gas und die hohe Anzahl betroffener Haushalte muss Deutschland schneller reagieren als die anderen betroffenen Länder Niederlande, Belgien und Frankreich und die Position eines Vorreiters einnehmen. Die Karte in Abb. 1 bietet einen groben Überblick über die aktuell mit L-Gas versorgten Gebiete (Quelle: Bundesnetzagentur). Durch die veränderte Gasbeschaffenheit ist es notwendig, private und gewerbliche Gasgeräte auf ihre H-Gas-Tauglichkeit und den entsprechenden Anpassungsbedarf zu prüfen und eventuell zu ersetzen. Schätzungsweise 4,3 Millionen Privatkunden und Gewerbetreibende mit insgesamt fünf bis sechs Millionen Gasgeräten sind davon betroffen. Der Zeitplan zur Umstellung ist in erster Linie exogen durch die Verfügbarkeit der L-Gas-Mengen vorgegeben. Die Umstellung geschieht nicht gleichzeitig oder zu einem Zeitpunkt um das Jahr 2030. Unter Einbeziehung des Ausspeisenetzbetreibers liegt die Umstellungsreihenfolge in der Entscheidungsbefugnis des Ferngasnetzbetreibers. Noch maßgeblich für den Zeitpunkt der Umstellung ist der Netzentwicklungsplan Gas (NEP 2014) der Bundesnetzagentur. In der aktuellen, aber noch nicht ratifizierten Entwurfsfassung zum NEP 2015 sind die Zeiten der Umstellungszeitpunkte nochmals überarbeitet und spezifiziert worden (Abb. 2, Auszug aus NEP 2015, Quelle: Fernleitungsnetzbetreiber).Einzelne Pilotprojekte in den Regionen um Achim, Verden und Walsrode werden laut Plan bereits in den Jahren 2015 / 2016 umgestellt. Die Rahmenbedingungen für die Marktraumumstellung setzen der gesetzliche Rahmen des EnWG, die Grundprinzipien der regulatorischen Kostenprüfung sowie die Kooperationsvereinbarung (KOV) VII und VIII. In diesen werden auch entsprechende Vorgehensweisen und Handlungsempfehlungen zur Verfügung gestellt. Laut dem NEP 2015 ist für die Umstellungsplanung anzunehmen, dass nach einer Anfangsphase in den ersten Jahren von 2015 bis 2019, in der bei der Umstellung kleinerer Bereiche Ressourcen aufgebaut werden und Personal qualifiziert wird, ab dem Jahr 2020 circa 400.000 bis 450.000 Verbrauchsgeräte pro Jahr umgestellt werden können (Abb. 3, Quelle: NEP 2015 Ferngasnetzbetreiber).[...]