01. September 2020 - Lesezeit 8 Minuten
Fehlende Zählerstände führen bei Lieferanten - und auch bei Verteilnetzbetreibern - zu erhöhten Mehraufwänden in den Fachbereichen: Vor allem durch Rechnungskorrekturen und Kundenbeschwerden. Aber auch Folgeprozesse wie Gerätewechsel, Mehr-Mindermengen-Abrechnung, Bilanzielle Abgrenzung usw. sind betroffen. Die Gründe für fehlende Zählerstände sind vielfältig, u.a. können eine fehlerhafte Verbuchung im eigenen IT-System, eine Ablehnung mittels negativer CONTRL oder APERAK oder schlichtweg der fehlende Versand des Marktpartners Ursachen sein.
Die relevanten Marktpartnerrollen für die Erhebung, Aufbereitung und Übermittlung von Werten, bei Strom der Messstellenbetreiber und bei Gas der Verteilnetzbetreiber, sind verpflichtet nach einer definierten Frist (je Anwendungsfall) die Zählerstände und auch Energiemengen an die berechtigten Marktpartner zu Übermitteln.
Die Corona-Pandemie hat das alltägliche Leben der meisten Menschen grundlegend verändert. Zwar ist die deutsche Energiewirtschaft nicht so stark wie andere Branchen von der COVID 19-Krise betroffen, doch die Unternehmen mussten und müssen sich schnell auf die neuen Herausforderungen einstellen. Zudem wird der strukturelle Umbau der Branche durch die Pandemie nicht gestoppt und gesetzliche sowie regulatorische Anforderungen, wie z. B. die Novelle im NABEG, bleiben weiterhin bestehen und müssen umgesetzt werden. Gerade die Energieversorgungsunternehmen sind als Teil der kritischen Infrastruktur für wichtige Rahmenbedingungen in unserem täglichen Leben zuständig. Deshalb legen sie auch großen Wert auf die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Die Homeofficezeit hat auch bei den Energieversorgungsunternehmen im letzten Jahr deutlich zugenommen, die Umstellung erfolgte zügig und konsequent.
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