03. November 2022 - Lesezeit 4 Minuten
Auf Grund des Wegfalls russischer Erdgas Lieferungen und den Auswirklungen auf die deutsche Bevölkerung und Wirtschaft, hat die Bundesregierung die Expert:innen-Kommission „Gas und Wärme“ beauftragt, Vorschläge zur Bewältigung der Gaspreiskrise zu erarbeiten. Im Abschlussbericht „Sicher durch den Winter“ hat die Kommission Maßnahmen veröffentlicht, wie Gaskunden entlastet werden sollten.
Private Haushalte und Gewerbekunden (mit Ausnahme von RLM-gemessener Industrie und Gaskraftwerken) sollen insbesondere durch eine Gas- & Wärmepreisbremse entlastet werden. Ein zweistufiges Entlastungsprogramm, das über die Gasversorger abgewickelt wird, soll etabliert werden:
„Um die extremen Belastungen von Gas- und Fernwärmekunden abzufangen, die um ein Vielfaches höher sind als die Belastungen von Haushalten, die nicht mit Gas heizen, erhalten die Gaskunden bereits im Dezember 2022 eine Einmalzahlung auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Diese Einmalzahlung dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse.“
„Durch einen garantierten Brutto-Preis inklusive aller staatlich induzierter Preisbestandteile3 von 12 ct/kWh für Gas für ein Kontingent der Gasverbrauchsmenge wird die Belastungsentwicklung für Gaskunden gedämpft. Für den Rest der Verbrauchsmenge oberhalb des Kontingentes gilt der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis. Die Gas- und Wärmepreisbremse soll zum 01.03.2023 in Kraft treten und endet frühestens zum 30.04.2024. Sie erreicht den Kunden mit der Abschlagszahlung.“
Die Umsetzung und Einführung der Gaspreisbremse wird viele Energieversorger vor großen Herausforderungen in Ihren Abrechnungsprozessen stellen. Zum einen ist die Einführung der Gaspreisbremse zeitlich eine Herausforderung und zum anderen wird das Gesetz erst Anfang November verabschiedet, in dem die detaillierten Anforderungen beschrieben sind. Viele Fragen und Spezifikationen sind daher noch unklar.
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Unsere Prozessexperten arbeiten bereits seit der Veröffentlichung des Zwischenberichts an der Konzeption unserer cronos-Lösung. Auf Grund der zeitlichen Vorgaben wird eine portable Lösung (Add-On) bereitgestellt werden, um eine schnelle Implementierung ohne viel Testaufwand sicherzustellen. Wir setzen auf minimalinvasive Zusatzfunktionalitäten, die keinen Eingriff in bestehende Funktionen haben und eine größtmögliche Flexibilität bietet. So kann auch bei Änderungen der Anforderungen schnell reagiert werden, ohne den Gesamtprozess der Verbrauchsabrechnung zu gefährden.
Weitere Informationen zur Lösung werden bereitgestellt, sobald das Gesetz zur Verabschiedung vorliegt und die offenen Anforderungen geklärt sind.
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