Mako 2022: Die Verschiebung auf den 01.10.2022 als Chance nutzen

 

 

 

 

Mako 2022: Die Verschiebung auf den 01.10.2022 als Chance nutzen!

Handlungsszenarien für den 01.10.2022

Mit der Mitteilung Nr. 27 [1] zu den Datenformaten zur Abwicklung der Marktkommunikation der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur wurde per Eilmeldung die Verschiebung der Änderungen basierend auf der Mako 2022 zum 01.04.2022 auf den 01.10.2022 beschlossen.

Verschiedene Gründe und Rahmenbedingungen haben gemäß Mitteilung der Bundesnetzagentur zu diesem überraschenden Beschluss geführt. Unterm Strich wurde die Aufrechthaltung der Gesamtfunktionsfähigkeit der Marktkommunikation in Frage gestellt.

Diese Verschiebung betrifft im speziellen alle Anpassungen der GPKE, MaBiS, WiM und MPES. Ausgenommen von der Verschiebung sind Vorgaben aus Redispatch 2.0 bzgl. der XML Formate, die Anpassungen an den Netznutzungs- und Lieferantenrahmenverträgen, die Änderungen im Dokument „Regelungen zum Übertragungsweg“ in Version 1.5 und die Vorgaben deren Implementierung bereits auf den 01.10.2022 sowie 01.01.2023 datiert sind.

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Über den Autor

Christian Winter
Solution-Architect, cronos Unternehmensberatung GmbH

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