Marktkommunikation: Umsetzung des Lieferantenwechsels in 24 Stunden verschoben
Die Bundesnetzagentur hat die Einführung der neuen Marktkommunikationsvorgaben, darunter der Lieferantenwechsel in 24 Stunden (BK6-22-024), auf den 06. Juni 2025 verschoben. Ursprünglich für den 04. April 2025 geplant, hatten zahlreiche Rückmeldungen aus der Branche auf eine zu knappe Implementations- und Testphase hingewiesen, da wichtige Softwarelösungen erst Mitte des ersten Quartals 2025 bereitgestellt werden. Die Entscheidung soll Marktstörungen verhindern und gibt Netzbetreibern, Lieferanten und Softwareentwicklern mehr Zeit für die Umsetzung.
Bestehende Fristen bleiben bestehen
Die Fristverlängerung betrifft jedoch nicht andere Vorgaben, wie etwa die Umsetzungstermine aus den geltenden RzÜ-Dokumenten. Insbesondere Fristen aus der Mitteilung Nr. 45 zu den Datenformaten (Inhaltsverschlüsselung S/MIME Gas), die für April 2025 gelten, bleiben weiterhin verbindlich. Unternehmen müssen diese Termine unabhängig von der Verschiebung einhalten.
Empfehlung: Verlängerung als Chance nutzen
Wir schließen uns der Einschätzung der Beschlusskammer an: Die Verschiebung sollte nicht als Anlass zur Verzögerung der Projekte dienen, sondern vielmehr als Möglichkeit, ein stabiles und leistungsfähiges System bis zum 06. Juni 2025 produktiv zu setzen. Wir empfehlen unseren Kunden, weiterhin intensiv an den notwendigen Änderungen zu arbeiten und die verlängerte Frist gezielt für die Optimierung von Implementierungs- und Testprozessen zu nutzen. Die verbleibende Zeit bietet die Gelegenheit, alle Prozesse sorgfältig vorzubereiten und reibungslose Abläufe sicherzustellen.
Alle Informationen hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-024/Mitteilung_Nr_04/Mitteilung_Nr_04.html?nn=660086
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