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Zielmodell 2020 - Die Änderungen

 

 

 

26. April 2019 - Lesezeit 8 Minuten

Um die mit dem Zielmodell verbundene MaKo 2020 bis Ende des Jahres rechtzeitig umzusetzen, ist noch viel zu tun. Welche Aufgaben kommen damit auf EVU zu? Was bedeutet das für die einzelnen Marktrollen

Spätestens wenn zum 1. Dezember 2019 das Zielmodell mit der MaKo 2020 in Kraft treten wird, rücken Messstellenbetreiber (MSB) ins Zentrum der Energiemarktkommunikation von Messwerten. Ursprünglich war vorgesehen, dass zum 1. Januar 2020 eine sternförmige Messwertkommunikation direkt über Smart-Meter-Gateway (SMG) erfolgen soll. Doch die technische Wirklichkeit konnte mit den hohen regulatorischen Ansprüchen nicht mithalten. So sind zum Stichtag keine intelligenten Messsysteme der zweiten Generation (G2-iMS) in ausreichender Menge verfügbar, die es zur vollständigen Umsetzung bräuchte.

Aus diesem Grund werden vorerst die MSB diese entscheidende Marktrolle im Rahmen des Messstellenbetriebsgesetz(MsbG)-Zielmodells übernehmen. Konkret bedeutet das: Der Messstellenbetreiber muss die Erhebung, Aufbereitung und Verteilung von Messwerten umfassend wahrnehmen. Viele Aufgaben gehen daher vom Verteilnetzbetreiber auf den MSB über. Die Messwertverteilung erfolgt dann, wie in Zukunft durch das Smart-Meter-Gateway, sternförmig an alle Marktteilnehmer. Solange noch kein G2-iMS verfügbar ist, wird dies per MSCONS über das Backend-System des jeweiligen MSB abgewickelt. Aber nicht nur für Messstellenbetreiber stehen substanzielle Veränderungen an. Übertragungsnetzbetreiber bekommen ebenfalls neue Zuständigkeiten, unter anderem die Aggregation der Werte einzelner Marktlokationen mit iMS zu Bilanzkreissummenzeitreihen. Von besonderem Interesse für alle Akteure sind die Änderungen in den Prozessclustern GPKE, WiM und MaBiS.

 

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Über den Autor

Guido Kleier
Prokurist, Senior Manager Business Development, cronos Unternehmensberatung GmbH

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