01. September 2020 - Lesezeit 8 Minuten
Das Thema der elektronischen Rechnung ist aus Sicht der Behörden gar nicht so neu. Als Grundbaustein kann schon die Gültigkeit der digitalen Signatur um das Jahr 2000 angesehen werden. Seitdem sind jedoch zahlreiche EDI- und XML-Formate entstanden, was eine einheitliche Rechnungsverarbeitung erschwert. Aus diesem Grund beschäftigen sich Arbeitsgruppen der EU in Brüssel schon seit über 10 Jahren mit der Einführung eines einheitlichen Standards. Das Ergebnis dieses Prozesses war die EU-Richtlinie 2014/55/EU. Diese wurde mittels des E-Rechnungsgesetzes 2017 auch in deutsches Recht umgesetzt. In diesem Schritt wurden mehrere Fristen zur Umsetzung festgelegt:
Die Corona-Pandemie hat das alltägliche Leben der meisten Menschen grundlegend verändert. Zwar ist die deutsche Energiewirtschaft nicht so stark wie andere Branchen von der COVID 19-Krise betroffen, doch die Unternehmen mussten und müssen sich schnell auf die neuen Herausforderungen einstellen. Zudem wird der strukturelle Umbau der Branche durch die Pandemie nicht gestoppt und gesetzliche sowie regulatorische Anforderungen, wie z. B. die Novelle im NABEG, bleiben weiterhin bestehen und müssen umgesetzt werden. Gerade die Energieversorgungsunternehmen sind als Teil der kritischen Infrastruktur für wichtige Rahmenbedingungen in unserem täglichen Leben zuständig. Deshalb legen sie auch großen Wert auf die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Die Homeofficezeit hat auch bei den Energieversorgungsunternehmen im letzten Jahr deutlich zugenommen, die Umstellung erfolgte zügig und konsequent.
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